Rechtsberatung, Beglaubigung oder Beurkundung

Willkommen bei den Rechtsanwälten Gerhard Link Notar a. D. und Caroline Gauchier Notarin

Wir sprechen auch Dänisch, Englisch und Französisch. Unser Team hat langjährige Erfahrung mit Fällen, die Auslandsberührung haben.

Die rechtsanwaltliche Beratung und die notariellen Beurkundungen können auch in den Fremdsprachen durchgeführt werden. Die Erstellung von zweisprachigen Urkunden ist ebenfalls möglich.

Rechtsanwalt und Notar a. D. Gerhard Link

Seit meiner Zulassung zum Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin im Mai 1983, der Zulassung zum Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) 1988, habe ich Mandate auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, Immobilien-, Miet- und Baurecht, aber auch in Familien- und Erbrecht betreut. Von 1993 bis 2022 war ich als Notar in Berlin tätig.

Aufgrund meiner Sprachkenntnisse führe ich Rechtsberatungen auch auf dänisch durch. Insbesondere berate ich dänische Rechtssuchende, die sich in Deutschland etablieren wollen, sowohl bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform als auch bei allen Fragen der Etablierung, wie z. B. bei Arbeits-, Miet-und Gesellschaftsverträgen.

Rechtsanwältin und Notarin Caroline Gauchier

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin habe ich Mandate auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, Immobilien-, Miet- und Baurecht, aber auch in Familien- und Erbrecht betreut. 2021 erfolgte meine Zulassung zur Notarin.

Aufgrund meiner Sprachkenntnisse führe ich Rechtsberatungen sowie Beurkundungen auch auf Englisch oder Französisch durch. Insbesondere berate ich französische Rechtssuchende, die sich in Deutschland etablieren wollen, sowohl bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform als auch bei allen Fragen der Etablierung, wie z. B. bei Arbeits-, Miet-und Gesellschaftsverträgen.

Immobilienrecht

Immobilien zu kaufen und zu verkaufen ist aus unserer Sicht sowohl für den Verbraucher als auch für den Profi eine Angelegenheit, die nicht unbedacht erfolgen sollte. Hierin hat unser Team jahrzehntelange Erfahrung und Sie begeben sich in kompetente Hände.

Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und der Gründung Ihrer Gesellschaft. Für die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Erfahrung haben wir auch mit Beteiligungen und Vertretungsnachweisen von ausländischen Gesellschaften.

Familienrecht

Im Scheidungsfall lassen sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in welcher die Eheleute alle Fragen zur Vermögensaufteilung, Unterhalt, Versorgungsansprüchen und Sorgerecht vorab einvernehmlich in einer beim Notar beurkundeten Vereinbarung regeln können, Streit vermeiden und Nerven schonen.

Wir sind Ihnen gerne behilflich auch am Anfang Ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen und auf Augenhöhe in Ihr gemeinsames Leben als Eheleute zu starten. Gerade für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten kann durch einen solchen Ehevertrag Rechtssicherheit geschaffen werden, indem beispielsweise das auf die Scheidungsfolgen anwendbare Recht durch eine Rechtswahl im Ehevertrag festgelegt wird.

Erbrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung der Erbschaften von Erblassern, auch wenn diese im Ausland verstorben sind und in Deutschland Vermögen hinterlassen haben.

Mit Ihnen gemeinsam finden wir die passende Lösung, wenn Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln möchten.

Das Notariat

Im Notariat werden Verträge auf dem Gebiet des Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts geprüft, entworfen und beurkundet.

Verträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungskaufverträge, Schenkungsversprechen, Erklärungen, durch die sich eine Person der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (z.B. Grundschuldbestellung), Eheverträge, Erbverträge, eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung von Erbscheinen, Verträge über die Errichtung einer GmbH oder AG, sowie die Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH bedürfen der notariellen Beurkundung.

Wird in einem Kaufvertrag über ein in Deutschland belegenes Grundstück beispielsweise die Auflassung (das ist die Einigung von Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang) erklärt, was in der Regel der Fall ist, so ist dies ausschließlich vor einem deutschen Notar möglich. Die Auflassung über ein deutsches Grundstück vor einem ausländischen Notar ist nichtig.

Als unparteiische und neutrale Betreuerin aller Beteiligten ist die Notarin samt ihrem gesamten Team gerne für Sie da.

Vertretung im Streitfall

Als Notarin habe ich die einvernehmliche vertragliche Lösung im Blick, als Rechtsanwälte scheuen wir keinen Konflikt. Unsere Schwerpunkte liegen in der Vertretung vor Berliner Gerichten. Bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen außergerichtlich und gerichtlich unterstützen wir Sie kompetent.

Haben Sie Wünsche, Beschwerden oder Anfragen, so nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf. Tragen sie bitte Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.

Kurfürstendamm 57
10707 Berlin

info@lg-recht.de

Telefon: +49 30 31 01 97 12
Fax: +49 30 31 01 97 48

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