
Ob Unterhalt in der Trennungsphase oder nach Scheidung der Ehe, Unterhalt für Kinder, Vermögensauseinandersetzung nach der Ehescheidung oder Versorgungsausgleich, alles können Sie im Vorfeld streitschlichtend durch notarielle Trennungsvereinbarung regeln. Dadurch ersparen Sie sich erhebliche Anwaltskosten. Besser noch: Keine Ehe ohne Ehevertrag.